Abstimmung

Abstimmung zur Rechtsformumwandlung des Spitals in Uster

Nau.ch Lokal
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Greifensee,

Die Urnenabstimmung zur Umwandlung des Zweckverbandes des Spitals Uster in eine gemeinnützig ausgerichtete Aktiengesellschaft erfolgt am 15. Mai 2022.

spital uster
Das Spital Uster. - Nau.ch / Manuel Walser

Die Delegierten der Zweckverbandsgemeinden des Spitals Uster hatten der Rechtsformumwandlung des Spitals Uster in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft bereits am 12. Mai 2021 zugestimmt.

Nach dem «Ja» des Dübendorfer Parlaments vom 7. Februar 2022 empfehlen nun auch alle Exekutiven und Parlamente im Zweckverband die Annahme der Vorlage. Die Urnenabstimmung ist auf den 15. Mai 2022 angesetzt.

In den vergangenen Monaten diskutierten die Exekutiven und Parlamente der zehn Zweckverbandsgemeinden des Spitals Uster die Überführung des Zweckverbands in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck.

Für eine sichere Zukunft des Spitals

Alle Gemeinden empfehlen ihren Stimmberechtigten, der Vorlage zuzustimmen. Die Delegierten und der Verwaltungsrat des Spitals Uster nehmen die einmütig zustimmenden Empfehlungen dankbar zur Kenntnis.

Ein «Ja» der Stimmberechtigten macht die Gemeinden zu den alleinigen Aktionären der Spital Uster AG.

Damit werden günstige Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Weiterentwicklung des Spitals Uster als Akutspital für die Region geschaffen.

Die Aktienübertragung an Dritte ist derart stark eingeschränkt, dass eine Übernahme durch Private ausgeschlossen werden kann.

Auftrag des Spitals Uster bleibt erhalten

Die Gemeinden bleiben die Eigentümerinnen des Spitals. In einem Interkommunalen Vertrag legen sie den Auftrag an die Spital Uster AG fest. Dieser Vertrag ist der Abstimmungsgegenstand.

Die Spital Uster AG muss die medizinische Grund- und Notfallversorgung am Standort Uster sicherstellen und verpflichtet sich, im Einzugsgebiet eine erweiterte Versorgung zu gewährleisten. Sie kann eine Rehabilitationsinfrastruktur angliedern.

Die Spital Uster AG wird auch den Krankentransport- und Rettungsdienst sicherstellen.

Am 15. Mai 2022 zählt jede einzelne Gemeinde

Ob die Umwandlung des Zweckverbandes in eine gemeinnützig ausgerichtete Aktiengesellschaft erfolgen kann, hängt nicht von der Mehrheit der Stimmenden im Zweckverband ab.

Massgebend ist, dass am 15. Mai 2022 in jeder einzelnen Gemeinde eine Mehrheit zugunsten der Rechtsformänderung zustande kommt.

Lehnen die Stimmberechtigten einer einzigen Gemeinde ab, kann die Umwandlung des Zweckverbandes in eine Aktiengesellschaft nicht vollzogen werden.

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