Wie die Gemeinde Zollikofen meldet, wird dem Wählerwillen durch die Angleichung der Streichungsregel an die kantonale Gesetzgebung besser Rechnung getragen.
Zollikofen
Gemeindeverwaltung Zollikofen. - Nau.ch
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Aktuell besteht für Wahlzettel bei Proporzwahlen auf Gemeindeebene eine andere Streichungsregel als auf Kantonsebene.

Deshalb beantragt der Gemeinderat dem Grossen Gemeinderat eine Angleichung an die kantonale Gesetzgebung.

Eine Streichung von Namen erfolgt, sobald ein Wahlzettel mehr gültige Namen enthält, als Sitze zu vergeben sind.

Namen werden nicht mehr gestrichen

Durch diese Änderung werden künftig auch bei Gemeindewahlen gedruckte Namen, die auf dem Wahlzettel zusätzlich handschriftlich kumuliert worden sind, nicht mehr gestrichen.

Dem Wählerwillen wird somit besser Rechnung getragen. Der Grosse Gemeinderat behandelt das Geschäft an seiner Sitzung vom 28. Februar 2024.

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