Wie die Gemeinde Hausen AG schreibt, beginnt im Anschluss an einen positiven Gemeindeversammlungsbeschluss im November 2023 der Genehmigungsprozess beim Kanton.
Die ref. Kirche Hausen (AG) gehört zur Kirchgemeinde Windisch und wurde 1978 erbaut.
Die ref. Kirche Hausen (AG) gehört zur Kirchgemeinde Windisch und wurde 1978 erbaut. - Nau.ch / Werner Rolli
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In den vergangenen Monaten galt es die Praxistauglichkeit der neuen Bestimmungen zu prüfen.

Schliesslich bilden die neuen Reglemente die Checkliste für die zukünftigen Baugesuche in der Gemeinde.

Das Dossier kann nach dem Beschluss durch die Gemeindeversammlung im November 2023 und anschliessender Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft treten.

Ziele für die neuen Instrumente wurden 2017 anhand von öffentlichen Workshops öffentlich diskutiert und definiert.

Der Weg zur neuen Ortsplanung war lang

Diese bildeten die Grundlage für das räumliche Entwicklungsleitbild (REL), das 2019 verabschiedet wurde.

Die Konkretisierung dieser Anliegen in der verbindlichen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) und im Zonenplan (ZP) gab Anlass zu Diskussion.

So fanden über siebenundzwanzig Beiträge im Rahmen der Mitwirkung Ende 2020 Eingang in die Unterlagen.

Nach einer Aufarbeitung und der abschliessenden Vorprüfung durch den Kanton, konnte das gesamte Dossier im April 2023 öffentlich aufgelegt werden. Auch hier fand nicht alles vollste Zustimmung.

Erhalt von Bäumen und Umgang mit historischen Bauten

So gingen während der öffentlichen Auflage sieben Einwendungen ein. Sie beinhalteten unterschiedliche Auffassungen, wie sich die zukünftigen Auflagen in Bezug auf die Dichte, den Erhalt von Bäumen und im Umgang mit historischen Bauten gestalten sollen.

Die Widersprüche konnten anhand von Einigungsverhandlungen bereinigt werden.

Die Entstehung des Werkes hat sich über insgesamt sechs Jahre im ständigen Austausch mit der Bevölkerung entwickelt. Es hat nun die Reife für die definitive Einführung erreicht.

Bei einem positiven Beschluss der Gemeindeversammlung im November 2023 ergibt sich aus dem neuen Regelwerk eine Sicherheit und ein geordneter Rahmen für Investitionen in die räumliche Zukunft der Gemeinde.

Ein Inkrafttreten ist per Mitte 2024 realistisch

Die Anforderungen der engagierten Dorfgemeinschaft fliessen als konsolidiertes öffentliches Interesse in die zukünftigen Projektentwicklungen mit ein.

Dabei nehmen der Bezug zur bestehenden Baustruktur, die Innenentwicklung und die Stärkung der Durchgrünung wichtige Rollen ein.

Im Anschluss an einen positiven Gemeindeversammlungsbeschluss im November 2023 beginnt der Genehmigungsprozess beim Regierungsrat.

Dieser dauert in der Regel etwa sechs Monate, so dass ein Inkrafttreten per Mitte 2024 realistisch ist.

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