Die Schul- und Sportanlagen bleiben für externe Nutzer weiterhin geschlossen – das, weil die Hygienemassnahmen nicht gewährleistet werden können.
Münchenbuchsee
Ortstafel von Münchenbuchsee. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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«Die Gemeindeverwaltung wurde in den letzten Tagen wiederholt angefragt, ob Lockerungen betreffend der Nutzung der Schul- und Sportanlagen und der Freizeitanlagen möglich sind», schreibt die Gemeinde Münchenbuchsee auf ihrer Webseite.

«Leider kann die Gemeinde Münchenbuchsee derzeit solche Lockerungen nicht ermöglichen.»

Klare Hygienevorgaben

Der Grund liegt in den Hygienemassnahmen des Bundes. Aktuell darf nur in Kleingruppen von maximal fünf Personen inklusive Coach trainiert werden. Damit verbunden sind klare administrative Vorgaben und hohe Hygiene- und Reinigungsauflagen während und nach jedem Training.

Als Betreiberin der Anlagen muss die Gemeinde Münchenbuchsee die Umsetzbarkeit dieser Vorgaben garantieren, um eine Nutzung zu erlauben.

Schulbetrieb hat Vorrang

Doch das sei, aufgrund der hohen Vereinsbelegung und der Vielfalt der unterschiedlichen Aktivitäten in den unterschiedlichen Anlagen der Gemeinde Münchenbuchsee, nicht zu bewältigen.

Die Gemeinde schreibt: «Zudem gilt es derzeit, die Anlagen unter Berücksichtigung der strengen Corona-Auflagen prioritär für den stattfindenden Schulbetrieb zur Verfügung zu halten.»

Es wird auf keine Gesuche eingegangen

Über eine allfällige Lockerung diskutiert die Gemeinde am 27. Mai – dann entscheidet der Bund über die 3. Etappe der Corona-Lockerungen. Auf Anfragen und Gesuche betreffend Nutzungslockerungen von Vereinen und Privaten könne bis dahin nicht eingegangen werden.

Unbequemer Entscheid

Die Gemeinde Münchenbuchsee schreibt weiter: «Dass diese Ausgangslage für Vereine und private Nutzerinnen und Nutzer nicht befriedigend ist, ist uns absolut bewusst.»

Dennoch müssen man im übergeordneten Interesse diesen unbequemen Entscheid fällen.

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