Wie die Stadt Thun berichtet, wurde beim Regierungsstatthalteramt eine Nutzungsordnung eingereicht. Diese definiert, wie viele Anlässe möglich sein sollen.
Blick auf den Rathausplatz das Rathaus und die Stadt Thun. - Berner Oberland
Blick auf den Rathausplatz das Rathaus und die Stadt Thun. - Berner Oberland - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Im Mai 2022 reichte die Stadt beim Regierungsstatthalteramt Thun ein Baugesuch für die weitere Nutzung der Schadaugärtnerei ein.

Die Absicht war, auf dem Areal Flächen für Garten, Bildung, Veranstaltungen und Kultur/Gastronomie bewilligen zu lassen, wie sie sich während der erfolgreichen Übergangsnutzung in den Sommern 2020 und 2021 bewährt hatten.

Gegen dieses Vorhaben wurden beim Regierungsstatthalteramt aus der Nachbarschaft acht Einsprachen und zwei Rechtsverwahrungen eingereicht.

Konzept zur Lärmbeurteilung liegt vor

Die Stadt hat auf Verlangen des Regierungsstatthalteramtes nun zusätzliche Unterlagen zum Baugesuch eingereicht.

Zusammen mit externen Fachpersonen erarbeitete sie eine Nutzungsordnung mit dem Detaillierungsgrad einer Überbauungsordnung im Sinne von Artikel 88 Absatz 6 des kantonalen Baugesetzes.

Darin wird unter anderem der Maximalrahmen der lärmrelevanten Nutzung festgelegt.

Wesentlicher Bestandteil der Nutzungsordnung ist ein umfangreiches Vorgehenskonzept zur Lärmbeurteilung, das bauliche, gestalterische, betriebliche und weitere Massnahmen für die Nutzenden beinhaltet.

Quartierverträgliche Nutzung möglich

«Eine quartierverträgliche Gastronutzung sowie eine Nutzung als Treffpunkt, Kulturort und als öffentlicher Garten finden Anklang bei den Thunern», sagt Stadtpräsident Raphael Lanz.

Im Vordergrund stehe weiterhin eine Nutzung mit Pop-up-Charakter.

Umfangreichen Unterlagen wurden ausgearbeitet

Mit der Ausarbeitung der umfangreichen Unterlagen hat die Stadt grossen Aufwand betrieben.

«Wir sind überzeugt, dass innerhalb der Leitlinien der ausgearbeiteten Nutzungsordnung eine quartierverträgliche Nutzung des Areals gewährleistet und möglich ist», so der Stadtpräsident.

«Die Schadaugärtnerei soll wieder zu einem attraktiven, lebendigen Areal für alle werden.»

Denkmalpflege unterstützt Vorgehen

Von der kantonalen Denkmalpflege wird eine durchgehende, der Öffentlichkeit zugängliche Nutzung der Schadaugärtnerei sehr begrüsst.

Die Zugänglichkeit durch die Öffentlichkeit verhindert den Zerfall des Areals und hilft wirksam, dem Vandalismus vorzubeugen.

«Es liegt im öffentlichen Interesse, wenn das Areal der Bevölkerung auch weiterhin in geordnetem Rahmen zur Verfügung steht.

Wir sind gerne bereit, für die beantragte Baubewilligung erforderliche Auflagen umzusetzen», so Stadtpräsident Raphael Lanz.

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