Wie die Stadt Thun meldet, hat sie die Unterlagen der Ortplanungsrevision nun dem Kanton zur Genehmigung übergeben. Die Inkraftsetzung ist per 2024 vorgesehen.
Schloss Thun. - Berner Oberland
Schloss Thun. - Berner Oberland - Nau.ch / Ueli Hiltpold
Ad

Im November 2022 hat der Thuner Stadtrat die Ortsplanungsrevision (OPR), einschliesslich der Änderungen nach der ersten Auflage, einstimmig verabschiedet.

Bevor die Stadt die OPR beim Kanton zur Genehmigung einreichen kann, war aus formalen Gründen eine öffentliche Auflage der Änderungen gegenüber der ersten Auflage erforderlich.

Diese zweite Auflage erfolgte vom 3. März bis 3. April 2023. Dabei gingen 23 Einsprachen und eine Rechtsverwahrung ein.

37 Einsprachen wurden zurückgezogen

Über diese Einsprachen sowie über 29 noch hängige Einsprachen aus der ersten Auflage wird der Kanton im Rahmen der Genehmigung der OPR befinden.

37 Einsprachen wurden aufgrund der Änderungen nach der ersten Auflage zurückgezogen oder in eine Rechtsverwahrung umgewandelt.

In diesen Tagen reicht die Stadt die Ortsplanungsrevision beim zuständigen kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung ein.

Inkraftsetzung per 2024 vorgesehen

Die Stadt Thun sieht vor, dass die Inkraftsetzung Anfang 2024 erfolgt. Dies ist allerdings wesentlich abhängig von der Dauer des kantonalen Genehmigungsverfahrens.

Die neue baurechtliche Grundlage soll zeitnah die qualitätsvolle Weiterentwicklung der Stadt Thun und dringend benötigten Wohnraum ermöglichen.

Baugesuche werden nach geltender Grundordnung beurteilt

Bis zur Genehmigung der neuen baurechtlichen Bauordnung werden Baugesuche sowohl nach der geltenden baurechtlichen Grundordnung 2002 wie auch nach dem neuen Baureglement und den Zonenplänen beurteilt.

Die Änderungen gegenüber der ersten Auflage lösen dabei die baurechtliche Grundordnung aus der ersten Auflage ab.

Kanton soll auch über ZPP BC «Schadaugärtnerei» entscheiden

Zeitgleich zur OPR wird die ZPP BC «Schadaugärtnerei» beim Kanton zur Genehmigung eingereicht.

Das Gebiet war bis nach der ersten öffentlichen Auflage der OPR als Sektor E innerhalb der ZPP J «Schadau» ausgewiesen.

Zur Präzisierung der Vorschriften wurde das Gebiet aus der ZPP J – und damit auch aus der OPR – herausgelöst.

Am 17. November 2022 verabschiedete der Stadtrat die ZPP BC. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 3. März bis 11. April 2023.

Ad
Ad