Wie die Stadt Thun berichtet, werden ab 1. August 2023 die Nutzung des Schadauparks, des Bonstettenparks und des verbindenden Uferwegs zeitgemäss neu geregelt.
Die Aare in Thun in Blickrichtung Berner Alpen. Links der Thunerhof, rechts die Holzbrücke über die Obere Schleuse.
Die Aare in Thun in Blickrichtung Berner Alpen. Links der Thunerhof, rechts die Holzbrücke über die Obere Schleuse. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Thun verfügt als Stadt am Wasser über ein grosses und beliebtes Naherholungsgebiet direkt am See.

Das ganze Gebiet vom Schadaupark, entlang des Uferweges, vorbei am Strandbad über das Grunderinseli bis hin zum Bonstettenpark wird als öffentlicher Bereich von der Bevölkerung stark frequentiert und intensiv genutzt.

Dies führte in diesem begrenzten Raum in letzter Zeit vermehrt zu Nutzungskonflikten.

Ursachen für Konflikte

Erhöhte Lärmemissionen, das Missachten des Fahrverbots oder frei laufende und Vögel jagende Hunde sorgten für Konflikte.

Die geltenden Regeln und auch die entsprechenden Hinweisschilder sind nicht mehr zeitgemäss.

Deshalb will die Stadt die Beschilderung verbessern und die Nutzung des Gebiets neu regeln.

Klare Regeln – weniger Konflikte

Mit der Verordnung über die Benützung des Seeuferbereichs schafft die Stadt eine einheitliche und klare rechtliche Grundlage.

Die auf einzelnen Parzellen bestehenden richterlichen Verbote werden abgelöst. Dank des zeitgemässen und besser verständlichen Regelwerks soll das Konfliktpotenzial zwischen den verschiedenen Nutzungsgruppen entschärft werden.

Die Verordnung regelt unter anderem den Umgang mit Lärm und Feuerwerk, das Befahren mit Fahrzeugen, das Grillieren, Baden und Angeln.

Erweiterung der Hundeanleinpflicht

Zudem ist definiert, wo man Hunde frei laufen lassen kann. Schon heute gilt im Naturschutzgebiet und beim Spielplatz eine Hundeanleinpflicht.

Diese wird auf den Uferweg zwischen Lachenareal und Seewinkel erweitert. Damit soll insbesondere dem Natur- und Vogelschutz Rechnung getragen werden.

Im Gegenzug ist auf der Seewiese eine eingezäunte Hundespielwiese vorgesehen, wo Hunde ungestört herumtollen können.

Im rückwärtigen Teil des Bonstettenparks gilt wie bis anhin keine Leinenpflicht.

Anbringung von neuen Hinweistafeln

Die Stadt Thun hat sich ausserdem in Abstimmung mit dem Kantonalen Amt für Landwirtschaft und Natur, der Wildhut sowie der Kantonspolizei auf eine verbesserte gemeinsame Signaletik-Lösung verständigt.

Gut sichtbare, einheitlich beschriftete und besser verständliche Hinweistafeln sollen die bestehenden Schilder unterschiedlicher Art ersetzen.

Situationspläne ermöglichen den Besuchenden künftig einen schnellen Überblick. Die Kosten für die Umsetzung der Massnahmen, die für dieses Jahr geplant ist, belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag auf rund 154'000 Franken.

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