Stadt reicht Beschwerde ein gegen Entscheid des Kantons

Stadt Thun
Stadt Thun

Thun,

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern beurteilt das auf der kleinen Allmend geplante Bürohochhaus als nicht genehmigungsfähig.

Baustelle
Der Druck auf der Baustelle steigt enorm an, so die Unia (Symbolbild). - Nau.ch

Der Gemeinderat teilt diese Haltung nicht und hat Beschwerde eingereicht.

Der Entwicklungsschwerpunkt ESP Thun Nord auf der kleinen Allmend ist einer von fünf Premium Standorten im Kanton Bern. Er weist ein grosses Potential für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Thun auf. Auf einem Teil des Areals ist daher unter anderem der Bau eines Bürohochhauses mit mehreren Hundert Arbeitsplätzen geplant. Die entsprechende Teilüberbauungsordnung Baufeld B3 wurde nach der öffentlichen Planauflage im Jahr 2017 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung vorgelegt (vgl. Medienmitteilung vom 20. September 2017). Dieses erteilt lediglich eine Teilgenehmigung und beurteilt das geplante Bürohochhaus als nicht genehmigungsfähig. Der Thuner Gemeinderat sowie die Grundeigentümerin und künftige Hauptnutzerin RUAG teilen diese Haltung nicht. Sie führen deshalb gegen die erlassene Genehmigungsverfügung Beschwerde an die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion und fordern die vollständige Genehmigung der eingereichten Teilüberbauungsordnung ein. Die Stadt Thun verlangt eine oberinstanzliche Beurteilung des Hochhauses.

Entscheid nicht nachvollziehbar

Die Teilüberbauungsordnung Baufeld B3 bildet die Basis für die Realisierung des Bürohochhauses.

Dieses ist gemäss entsprechendem Wettbewerbs-Siegerprojekt das stadtraumprägende und für das städtebauliche Gesamtkonzept zentrale Element der Teilüberbauung. Das qualitätssichernde Wettbewerbsverfahren hatte die Stadt Thun 2013 gemeinsam mit der Grundeigentümerin RUAG Real Estate AG durchgeführt. Nebst der Jury des Wettbewerbsverfahrens, bestehend aus internen und externen Fachleuten sowie Vertretern des Kantons, würdigte auch der Fachausschuss für Bau- und Aussenraumgestaltung der Stadt Thun das Siegerprojekt als Einheit positiv und beurteilte das Bürohochhaus ebenfalls als städtebaulich verträglich. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Überbauungsordnung ohne das für das Gesamtprojekt und die Entwicklung des Gebietes prägende Element des Hochhauses genehmigt werden kann. Die Teilgenehmigung, lediglich der Baubereiche für die Annexbauten, ist nicht zielführend.

Rückschlag für Entwicklung des ESP Thun Nord

Die Teilüberbauungsordnung Baufeld B3 ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Ziele und Strategien des Stadtentwicklungskonzeptes STEK 2035 und der Legislaturziele 2019-2022 im Sinne der Stärkung Thuns als Wohn- und Arbeitsstandort, der Verbesserung der Attraktivität als Wirtschaftsstandort sowie der Sicherung von zusätzlichen Arbeitsplätzen. Für die Entwicklung des ESP Thun Nord als Premium Entwicklungsstandort des Kantons Bern ist der Entscheid des AGR ein herber Rückschlag. Die Arealentwicklung wird nach einem langjährigen Prozess nun um weitere Jahre verzögert und muss im schlimmsten Fall neu gestartet werden. Das Baufeld B5, wo der Neubau der Empa geplant ist, ist von diesem Entscheid nicht betroffen.

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