Nachtruhe bleibt wie gehabt im neuen Thuner Ortspolizeireglement
Die Stadt Thun setzt ihr totalrevidiertes Ortspolizeireglement per 1. Mai 2023 nur teilweise in Kraft. Grund ist unter anderen eine eingereichte Beschwerde.

Aufgrund einer hängigen Beschwerde kann die Nachtruhe vorerst nicht verkürzt werden.
Das revidierte Reglement trägt den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung, wie die Stadt Thun am Mittwoch, 5. April 2023, mitteilte.
Neu seien unter anderem das Verbot von gewerbsmässigem und organisiertem Betteln sowie eine verkürzte Mittagsruhe.
Letztgenannte dürfte Handwerksbetrieben, KMU und Veranstaltenden entgegenkommen, wird Gemeinderätin Eveline Salzmann (SVP) im Communiqué zitiert.
Die bisherige Nachtruhe bleibt gleich
Die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr bleibe weiterhin bestehen. Das Stadtparlament wollte diese auf 23 bis 6 Uhr und an Wochenenden in der Innenstadt auf Mitternacht bis 6 Uhr verkürzen.
Gegen diese Änderung gebe es eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt.