Fussgänger- und Begegnungszonen in der Innenstadt in Thun bleiben
Der Regierungsrat hat die Beschwerden gegen Entscheide des Regierungsstatthalters bezüglich der Fussgänger- und den Begegnungszonen Innenstadt gutgeheissen.

Ende 2018 führte die Stadt Thun im Zuge der Eröffnung des Schlossberg-Parkings in der Innenstadt die Fussgänger- und eine weitere Begegnungszone ein. Seither gilt im Bälliz sowie in der Oberen und Unteren Hauptgasse ein weitreichendes Fahrverbot.
Im Frühling 2019 erteilte der Regierungsstatthalter Thun der Stadt in diesem Zusammenhang Weisungen. So verfügte er ein Fahrverbot für Velos und eine Beschränkung des Warenumschlags auf den Vormittag.
Dagegen reichten die Stadt Thun, der Gewerbeverein Thun und die Innenstadtgenossenschaft Thun (IGT) beim Regierungsrat des Kantons Bern Beschwerde ein. Jetzt hat der Regierungsrat diese gutgeheissen.
Der Thuner Gemeinderat nimmt diesen Entscheid erfreut zur Kenntnis. Damit bleibt die aktuelle Verkehrsregelung bestehen und kann nun hoffentlich im Grundsatz von allen akzeptiert werden. Mit Abschluss des Beschwerdeverfahrens werden die Verkehrsmassnahmen definitiv rechtskräftig, was Voraussetzung ist für ihre konsequente Durchsetzung.
Optimierungsmöglichkeiten sind erkannt
Unabhängig vom Beschwerdeverfahren führte die Stadt Thun Ende 2019 bei verschiedenen Interessengruppen eine Evaluation der Fussgängerzone durch. Die Rückmeldungen waren grundsätzlich positiv.
Es zeigte sich aber, dass gewisse Verbesserungsmöglichkeiten bestehen, z.B. bezüglich Güterumschlag, Veloabstellflächen und gefahrenen Geschwindigkeiten. Der Gemeinderat hat das Tiefbauamt bereits beauftragt, ihm bis im Herbst konkrete Optimierungsmassnahmen zum Beschluss vorzulegen. Die Massnahmen sollen auch mit dem laufenden Studienverfahren zur Attraktivierung der Innenstadt abgestimmt werden.