

Die Thuner Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» erfährt Akzeptanz

Die im Oktober 2021 zur Mitwirkung gebrachte Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung der Stadt Thun stösst grundsätzlich auf Zustimmung. Insgesamt gingen bei der Stadt Thun vier Eingaben ein, Organisation, Verein, Grundeigentümer, Amtsstelle.
Die Mitwirkenden signalisieren grundsätzlich Zustimmung zum Planungsvorhaben. Ein Kritikpunkt ist die Führung des Velo- und Fussverkehrs. Weitere Punkte betreffen Abstellflächen und die Verkehrsregelung. Der Bericht zur Mitwirkung wird zu diesen Punkten Stellung nehmen.
Eine rechtsgültige Planung soll bis Ende 2022 vorliegen
Die Planung wird nun wo erforderlich angepasst und dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Vorprüfung eingereicht. Anschliessend findet die öffentliche Planauflage statt.
Der Erlass der neuen Überbauungsordnung erfolgt in Kompetenz des Stadtrates und unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Überbauungsordnung wird vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt.
Läuft alles wie vorgesehen, liegt Ende 2022 die rechtsgültige Planung vor. Für das Bauprojekt Flugplatzstrasse wird das Baubewilligungsverfahren dazu parallel weitergeführt.