Die Stadt Thun revidiert das Finanz- und Personalreglement

Stadt Thun
Stadt Thun

Thun,

Zur Einführung des dualistischen Rechnungsprüfungssystems bedarf es einer Teilrevision des städtischen Finanzreglements.

Blick auf das Schloss Thun – Steffisburg.
Blick auf das Schloss Thun – Steffisburg. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Am 11. Juni 2020 hat der Stadtrat die Einführung des dualistischen Systems mit einer externen und internen Revision per 1. Januar 2021 gutgeheissen. Im Oktober wählte das Parlament die Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft BDO AG als externes Rechnungsprüfungsorgan.

Die externe Revisionsstelle ist verwaltungsunabhängig und untersteht dem Stadtrat. Die Aufgaben der internen Revision bestimmt der Gemeinderat.

Er regelt auch deren Organisation und Stellung gegenüber der Stadtverwaltung und der externen Revision. Anfang November hat der Gemeinderat die Verordnung Interne Revision (VIR) verabschiedet und per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt (unter Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates zur Teilrevision Finanzreglement).

Stadt schafft Whistleblowing-Meldestelle

Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Finanzaufsicht soll auch eine städtische Whistleblowing-Meldestelle eingeführt werden. Eine solche Stelle ist mittlerweile in vielen Städten üblich (z.B. Bern, Zürich, Basel, Luzern, Winterthur).

Die interne Revision ist als verwaltungsunabhängige Stelle für eine solche Aufgabe prädestiniert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung können in Zukunft allfällige Missstände – wie z.B. Verstösse gegen rechtliche Bestimmungen oder andere Unregelmässigkeiten im Tätigkeitsbereich der Stadtverwaltung – nach klaren Regeln und ohne Nachteile melden (offen oder anonym).

Die Einführung einer städtischen Whistleblowing-Meldestelle erfolgt proaktiv und nicht aufgrund von besonderen Vorkommnissen. Die Einführung der Meldestelle macht auch eine Anpassung des Personalreglements erforderlich.

Stadtrat entscheidet am 18. Dezember über Vorlage

Die Teilrevision des Finanzreglements wird schliesslich auch genutzt, um eine klare formelle Grundlage zu schaffen für den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen für die Ausrichtung von Beiträgen (Subventionen). Für diese Rechtsetzungsvorhaben legt der Gemeinderat dem Stadtrat eine Teilrevision des Finanz- und des Personalreglements vor.

Die Beratung ist für die Stadtratssitzung vom 18. Dezember 2020 vorgesehen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2021 geplant.

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