Für die Umnutzung des ehemaligen Betriebsstandorts der Uhrenfirma «Comadur» an der Bernstrasse ist eine Zonenplanänderung erforderlich
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Symbolbild - Gemeinde Sempach
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Für die Umnutzung des ehemaligen Betriebsstandorts der Uhrenfirma «Comadur» an der Bernstrasse ist eine Zonenplanänderung erforderlich. Ab 16. Mai 2019 können sich die Thunerinnen und Thuner dazu äussern. Nach dem Umzug des Uhrenzulieferers «Comadur» von der Bernstrasse an die C.-F.-L.-Lohnerstrasse im Jahr 2017 hat die Pensionskasse des Schweizerischen Anwaltsverbands (PKSAV) die Liegenschaften gekauft. Seither wird das Gebäude zwischengenutzt. Gleichzeitig führte die PKSAV zusammen mit einem Projektentwickler sowie dem Planungsamt der Stadt Thun ein Verfahren durch, welches das Potential dieser zentral gelegenen Flächen auslotete. Die Ergebnisse des Verfahrens sehen eine Umnutzung vor. Dazu ist eine Zonenplanänderung erforderlich. Vom 16. Mai bis 14. Juni 2019 ist zu diesem Vorhaben die Meinung der Öffentlichkeit gefragt.

Areal nachhaltig entwickeln

Zur Umnutzung des Areals liegt noch kein konkretes Projekt vor. Vielmehr wurden im Verfahren Spielregeln definiert, zum Beispiel die maximale Gebäudehöhe, mögliche Nutzflächen, die Erschliessung, die Gestaltung der Aussenräume und die Qualität der Bauten. Diese Spieregeln sollen neu in einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) festgehalten werden und gelten für die nächsten Planungsschritte. Heute liegt die Parzelle in der Zone «Wohnen/Arbeiten W/A3+». Ziel der Umnutzung ist es, das Areal nachhaltig nach innen zu entwickeln, die Nutzungen zu durchmischen, eine vielfältiges Wohnungsangebot zu schaffen und ein innenstadtnahes Gebiet mit urbanem Charakter zu stärken. Damit setzt die Arealentwicklung an der Bernstrasse die Ziele und Massnahmen aus dem Stadtentwicklungskonzept STEK 2035 sowie der übergeordneten raumplanerischen Rahmenbedingungen exemplarisch um.

Denkmalgeschützten Bau erhalten

Im Fokus des Verfahrens stand insbesondere der Umgang mit dem denkmalgeschützten Bau der «Comadur». Da dieser ein Ort von besonderer, identitätsstiftender Bedeutung ist, muss er erhalten bleiben. Während der Hauptbau saniert werden kann, ist ein Abbruch des seitlichen Anbaus dann denkbar, wenn dadurch die Qualität des gesamten Areals gesteigert wird. Auf der dem Schwäbis-Quartier zugewandten Seite des Areals sind Neubauten mit maximal 5, zur Berntrasse hin mit maximal 6 Geschossen denkbar. Dienstleistungsund Gewerbenutzungen sind aufgrund des erhöhten Publikumsaufkommens entlang der Bernstrasse anzuordnen, in den rückwärtigen Bereichen dominiert das Wohnen.

Weitere Schritte

Nach der öffentlichen Mitwirkung zur Zonenplanänderung und allfälligen Anpassungen werden die Unterlagen dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) zur Prüfung unterbreitet. Die Genehmigung der Zonenplanänderung erfolgt in Kompetenz des Stadtrats.

 

 

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