Kantonale Stimmzettel fehlen – das können Sie jetzt tun
Vereinzelte Abstimmungscouverts für den 14. Juni 2026 enthalten fehlerhaft zwei eidgenössische Stimmzettel. Die Gemeinde Büsserach sagt, was jetzt zu tun ist.

Wie die Gemeinde Büsserach schreibt, wurde festgestellt, dass vereinzelt Abstimmungscouverts irrtümlicherweise mit zwei eidgenössischen Stimmzetteln anstelle von einem eidgenössischen und einem kantonalen Stimmzettel versehen wurden.
Fehlende kantonale Stimmzettel können während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder telefonisch beziehungsweise per E-Mail bestellt werden. Die Unterlagen werden umgehend zugestellt.
Wichtiger Hinweis
Pro Vorlage ist nur ein Stimmzettel zulässig. Enthält ein Abstimmungscouvert zwei eidgenössische Stimmzettel gilt die Stimmabgabe als ungültig.
Es wird darum gebeten, dem Abstimmungscouvert für jede Vorlage nur einen Stimmzettel beizulegen.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht das Verwaltungspersonal der Gemeinde Büsserach gerne zur Verfügung. Ein Ersatzbezug des fehlenden kantonalen Stimmzettels ist zudem noch am Abstimmungssonntag von 10 Uhr bis 11 Uhr direkt beim Wahllokal (Gemeindehaus) möglich.






