Wie die Gemeinde Witterswil mitteilt, wird im Mai 2023 die Hundesteuerrechnung zugestellt. Die Gemeinde erinnert an das An- beziehungsweise Abmelden von Hunden.
Das Gemeindehaus an der Bättwilerstrasse in Witterswil.
Das Gemeindehaus an der Bättwilerstrasse in Witterswil. - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Mai 2023 erhalten alle Hundebesitzer in Witterswil die Steuern für ihre Vierbeiner zugestellt. Diese beträgt weiterhin 110 Franken pro Hund.

Die Hundebesitzer werden deshalb gebeten, alle neu erworbenen, verstorbenen und weitergegebenen Hunde bei der Gemeindeverwaltung beziehungsweise im AMICUS umgehend zu melden.

Sie erleichtern der Gemeinde damit umständliche Stornierungen oder Nachbuchungen.

Ersthundebesitzer sollen sich bei der Gemeinde melden

Einwohner, die einen Hund neu erworben haben und noch nicht im AMICUS registriert sind, sollen sich bei der Gemeindeverwaltung melden.

Diese wird die Daten als neuen Hundebesitzer erfassen, damit der Tierarzt den Hund bei AMICUS eintragen kann. Die Zugangsdaten bekommt man direkt via AMICUS zugestellt.

Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2023

Während den Frühlings- und Sommermonaten bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt.

Damit weder die Mutter- noch Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch nicht unter Kontrolle des Führers oder der Führerin stehende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht.

Besonders gefährdet sind in dieser sensiblen Zeit Bodenbrüter, Junghasen und Rehe.

Leinenpflicht im Wald konsequent einhalten

Die Polizei Kanton Solothurn und das Amt für Wald, Jagd und Fischerei appellieren an die Hundehalter, während diesen vier Monaten beim Ausführen ihrer Hunde, der Setz- und Brutzeit der Wildtiere besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht für Hunde im Wald konsequent einzuhalten.

Kritisch sind zudem die Bereiche von Waldrändern und Hecken. Mit Rollleinen kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden.

Ganzjährig gilt eine generelle Leinenpflicht für einzelne Hunde, wenn sie nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können, insbesondere, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unberechtigterweise jagen oder wildern.

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