Vereine können Unterstützungsbeiträge für 2027 beantragen

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Leimental,

Vereine und Organisationen in Oberwil BL können Gesuche für finanzielle Unterstützungsleistungen aus dem Budget 2027 noch bis zum 31. Mai 2026 einreichen.

Infokasten der Gemeindeverwaltung Oberwil.
Infokasten der Gemeindeverwaltung Oberwil. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Oberwil BL mitteilt, unterstützt sie im Rahmen ihres Engagements zahlreiche Vereine, Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen (nachfolgend «Organisationen») sowie regionale Gruppierungen in deren Bemühungen um die Pflege des kulturellen Erbes, in der Förderung des kulturellen Schaffens sowie bei den gesellschaftlichen und sportlichen Aktivitäten im Freizeitbereich.

Die Organisationen müssen eine regelmässige Vereinstätigkeit mit Schwerpunkt in Oberwil nachweisen können, und die Aktivitäten sollen in einem beachtlichen Umfang der Gemeinde oder der Oberwiler Bevölkerung zugutekommen. Die Beiträge sind ein Zeichen der Wertschätzung der Vereinsarbeit durch die Gemeinde und sollen den Organisationen eine gewisse Grundfinanzierung für ihre Aktivitäten sichern.

Die Gemeinde erinnert die kommunalen Organisationen daran, dass sie einen schriftlichen und begründeten Antrag um finanzielle Unterstützungsleistungen aus dem Gemeindebudget 2027 für Beiträge im Bereich «Kultur, Freizeit und Sport» bis spätestens am 31. Mai 2026 an die Gemeindeverwaltung Oberwil, Fachabteilung Anlässe, Vereine, Freizeit, einreichen können – zusammen mit den Nachweisen: Aktuelle Bilanz/Erfolgsrechnung, Jahresbericht, Liste Anzahl Mitglieder mit Wohnsitzangabe.

Gemeinderat entscheidet über Vereinsbeiträge

Der Gemeinderat entscheidet jeweils über die Aufnahme in das Budget und über die Höhe der Beiträge aufgrund der eingegangenen Gesuche. Wichtig: Die Vereine werden aufgefordert, auch bisherige, stets ausgerichtete Zahlungen neu zu beantragen. Einmal gesprochene Unterstützungsbeiträge stellen kein Präjudiz für künftige Ansprüche dar.

Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden beziehungsweise weitere Beitragsanfragen sind unterjährig nicht mehr möglich. Für Auskünfte steht Frau Mireille Frabotta telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

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