Wie die Gemeinde Therwil informiert, wurde vom Gemeinderat eine verkehrspolizeiliche Parkverbotanordnung für die Weidgasse erlassen.
Die Gemeindeverwaltung in Therwil.
Die Gemeindeverwaltung in Therwil. - Nau.ch / Werner Rolli
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Der Gemeinderat Therwil hat gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz von Basel-Landschaft für die Weidgasse (Einmündung Kleinfeldweg Sackgasse), die verkehrspolizeiliche Anordnung «Parkieren verboten (Zonensignal)» erlassen.

Gegen diese Anordnung kann gemäss dem Gemeindegesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz innert zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten.

Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.

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