Therwil erinnert an die Fälligkeit der Gemeindesteuer 2023
Wie die Gemeinde Therwil berichtet, sind die Gemeindesteuern 2023 am 31. Dezember 2023 zur Zahlung fällig. Ab 1. Januar 2024 wird Verzugszins berechnet.

Auf Steuerbeträgen, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt worden sind, wird ein Vergütungszins gewährt.
Andererseits wird auf dem effektiv geschuldeten Steuerbetrag ab 1. Januar 2024 ein Verzugszins berechnet.
Den Verzugszins kann vermieden werden, wenn Einwohner mindestens den vollständigen Betrag der provisorischen Gemeindesteuerrechnung fristgerecht, das heisst vor dem 31. Dezember 2023, einzahlen, wenn sie die Differenz zwischen der Vorausrechnung und der definitiven Steuerrechnung nach deren Erhalt ebenfalls vollständig und innert 30 Tagen begleichen und wenn die fristgerecht geleistete Vorauszahlung höher ist als die tatsächlich geschuldeten Steuern.
Auskünfte und weitere Einzahlungsscheine
Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer erhalten Einwohner unter der auf der Gemeindewebseite publizierten Telefonnummer.
Wenn weitere Einzahlungsscheine benötigt werden, können Einwohner diese unter der gleichen Telefonnummer oder per E-Mail bestellen.