In Ettingen kommt es zur Aufhebung von Gräbern
Wie die Gemeinde Ettingen mitteilt, werden auf dem Friedhof die Gräber der bis und mit 2003 vorgenommenen Erstbestattungen im März 2024 aufgehoben.

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von mindestens 20 Jahren werden auf dem Friedhof Ettingen die Erdeinzelgräber und Urnenerdgräber der bis und mit 2003 vorgenommenen Erstbestattungen im März 2024 aufgehoben.
Die Angehörigen werden gebeten, Grabmale und Pflanzen bis spätestens Ende Februar 2024 zu entfernen.
Nach Ablauf dieser Frist erlaubt sich die Gemeinde, über das verbliebene Grabmal und die Pflanzen entschädigungslos zu verfügen.
Die Angehörigen, soweit bekannt, wurden schriftlich informiert.