Wie die Gemeinde Ettingen informiert, gilt auch im Waldgebiet und an Waldrändern der Gemeinde eine Leinenpflicht bis Ende Juli 2023.
Das Gemeindehaus an der Bättwilerstrasse in Witterswil.
Das Gemeindehaus an der Bättwilerstrasse in Witterswil. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Im Zeitraum zwischen 1. April bis 31. Juli 2023 gilt eine kantonale Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern.

Hundehalter werden aufgefordert, besondere Rücksicht auf die scheuen und empfindlichen Wildtiere zu nehmen.

Auch auf Wiesen und bei Hecken im Offenland sind Wildtiere anzutreffen. Hier müssen Hundehaltende verantwortungsvoll sein und dafür sorgen, dass die Jungtiere nicht durch stöbernde oder jagende Hunde gestört werden.

Tiere sollen nicht angefasst werden

Wer Jungtiere wie Rehkitze oder junge Vögel antrifft, soll diese auf keinen Fall anfassen und unbedingt an Ort belassen.

Meist sind die Elterntiere in unmittelbarer Nähe oder haben ihr Jungtier nur kurzzeitig zur Nahrungsaufnahme verlassen.

Sollten dennoch Zweifel bestehen, ob das angetroffene Jungtier verwaist ist, so sollte der Jagdaufseher verständigt werden.

Zudem weist die Gemeindepolizei darauf hin, dass auch innerhalb des Siedlungsgebietes eine generelle Leinenpflicht für Hunde gilt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Ettingen