Gräberaufhebungen im Ettinger Friedhof
Wie die Gemeinde Ettingen bekannt gibt, werden per Ende Februar nach Ablauf der 20-jährigen Ruhefrist Erdeinzel- und Urnenerdgräber aufgehoben.

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von mindestens 20 Jahren werden auf dem Friedhof Ettingen die Erdeinzelgräber und Urnenerdgräber der bis und mit 2001 vorgenommenen Erstbestattungen sowie die Urnenwandgräber der bis und mit 2002 vorgenommenen Erstbestattungen aufgehoben.
Die Angehörigen werden gebeten, Grabmale und Pflanzen bis spätestens Ende Februar 2022 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist erlaubt sich die Gemeinde, über das verbliebene Grabmal und die Pflanzen entschädigungslos zu verfügen.