Ettingen ruft zum Rückschnitt von Grünhecken auf
Wie die Gemeinde Ettingen meldet, sind Grundeigentümer aufgefordert, Hecken entlang von Strassen zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Im Interesse der Verkehrssicherheit, vor allem für die Sicherheit der Fussgänger, werden, gestützt auf § 46 des Strassenreglements, alle Liegenschaftsbesitzer ersucht, Grünhecken, Sträucher und Bäume entlang von Strassen, insbesondere an Kreuzungen, periodisch zu kontrollieren und dauerhaft zurückzuschneiden.
Ebenso sind Beleuchtungskandelaber, Hydranten, Verkehrsschilder und Randsteine, falls nötig, freizulegen.
Da gegenwärtig Brutzeit der Gartenvögel ist, wird empfohlen, sich auf einen Rückschnitt der Hecke gegen die Strassenseite hin zu beschränken und Eingriffe, welche die Höhe und das ganze Profil der Hecke betreffen, erst vom Spätsommer an vorzunehmen, um keine Nester, die meist unsichtbar verborgen sind, zu zerstören.
Grünhecken dürfen auf ihrer gesamten Höhe die Parzellengrenzen nicht überschreiten.
Kontrolle findet im August 2023 statt
Im Neubaugebiet Kammermatten/Toggessenmatten (Teilzonenplanung) sind Hecken entlang der Parzellengrenze so zurückzuschneiden, dass diese mindestens einen Abstand von 0,5 Metern zu den öffentlichen Fusswegen einhalten.
Der nächste Häckseldienst findet am Donnerstag, 7. September 2023 statt. Die Kontrolle des Heckenrückschnitts wird Mitte August 2023 durchgeführt.









