Wie die Gemeinde Bättwil mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, Autos nicht auf öffentlichen Strassen und Wegen zu parken.
Die Gemeindeverwaltung in Bättwil.
Die Gemeindeverwaltung in Bättwil. - Nau.ch / Werner Rolli
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In den Wintermonaten sind die Mitarbeiter des Werkhofs dafür bestrebt, trotz Eises und Schnees eine möglichst hohe Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten.

Aus personellen Gründen kann der Winterdienst nicht überall gleichzeitig ausgeführt werden.

Priorität haben steile Strassen, Sammelstrassen und Einmündungen in Hauptstrassen sowie Fusswege zu den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Gemäss Verordnung über die Strassenverkehrsregeln sind Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Plätzen zu entfernen, wenn diese eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.

Fahrzeuge in den Garagen unterbringen

Die Autobesitzer werden deshalb dringend gebeten, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in den Garagen oder auf den Hausvorplätzen unterzubringen.

Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt werden, sondern es werden auch Schäden an parkierten Autos vermieden.

Gestützt auf die Bestimmungen des schweizerischen Verkehrsgesetzes wird für die oben genannten Schäden an Fahrzeugen, welche am Strassenrand parkiert sind, jegliche Haftung abgelehnt.

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