Wie die Gemeinde Bättwil berichtet, sind Hundehalter aufgefordert, sämtliche Änderungen der Verwaltung zur korrekten Rechnungsstellung mitzuteilen.
Die Gemeindeverwaltung in Bättwil.
Die Gemeindeverwaltung in Bättwil. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Die Gemeinde Bättwil bittet alle Hundehalter, sämtliche Mutationen (Neuanmeldungen, Besitzerwechsel oder Hunde, die im laufenden Jahr verstorben sind) so rasch als möglich der Gemeindeverwaltung telefonisch oder per E-Mail zu melden, damit die Rechnungsstellung der «Hundegebühr 2023» möglichst korrekt vorgenommen werden kann.

Die Gemeinde weist zusätzlich darauf hin, dass die Meldung über den Tod des Hundes, ein Besitzerwechsel oder eine Ausfuhr des Hundes ins Ausland zwingend auch an Amicus gemeldet werden muss.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

TodBättwil