Wie die Gemeinde Bättwil angibt, entfällt im Jahr 2024 für Hundehaltende die Kontrollzeichengebühr in Höhe von 40 Franken.
Die Gemeindeverwaltung in Bättwil.
Die Gemeindeverwaltung in Bättwil. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Einwohnergemeinden ziehen bei den Hundehaltenden jährlich eine Hundesteuer und eine Kontrollzeichengebühr ein. Letztere geht vollumfänglich an den Kanton.

Bis im Jahr 2016 erhielten die Hundehaltenden für die Entrichtung der Kontrollzeichengebühr die sogenannte «Hundemarke» ausgehändigt.

Diese diente ursprünglich als Impfbeleg gegen Tollwut.

Konsequenzen für die Kontrollzeichengebühr

Die Gebühr entschädigt seit jeher die kantonalen Leistungen im Bereich der Hundehaltung wie Tierschutz, Tiergesundheit, Seuchenprävention und öffentliche Sicherheit.

In einem am 3. Januar 2024 beim Volkswirtschaftsdepartement eingetroffenen Urteil kam das zuständige Steuergericht zum Schluss, dass die vom Kanton erhobene Kontrollzeichengebühr im Umfang von 40 Franken die rechtlichen Vorgaben nicht mehr erfüllen.

Reduzierte Hundesteuer für das Jahr 2024

Der Kanton wird folglich die Kontrollzeichengebühr für das Jahr 2024 nicht einziehen und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen anpassen.

Die Gemeinde ist erfreut, mitteilen zu können, dass sie den Hundehaltenden im Jahr 2024 lediglich die Hundesteuer in Höhe von 80 Franken in Rechnung stellen wird.

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