Die Anstösser von steilen Privatstrassen können wie bisher gegen Entschädigung die Gemeinde Büron mit der Schnee- und Glatteisbekämpfung beauftragen.
Schnee räumen (Symbolbild)
Schnee räumen (Symbolbild) - Keystone
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Die Anstösser von steilen Privatstrassen können wie bisher gegen Entschädigung die Gemeinde mit der Schnee- und Glatteisbekämpfung beauftragen. Den Anstössern, welche bereits im letzten Winter diese Dienstleistung bezogen haben, wurden die Rechnungen für den kommenden Winter 2019 / 2020 bereits zugestellt.

Die Dienstleistung wird von der Gemeinde erst nach Begleichung der Rechnung ausgeführt. Alle Anstösser einer Privatstrasse, die diese Dienstleistung erstmals von der Gemeinde beanspruchen wollen, können dem Gemeinderat ein schriftliches Gesuch unter Beilage eines Situationsplanes und Angabe der Rechnungsadresse einreichen.

Es können nur Gesuche für ganze Strassenabschnitte berücksichtigt werden. Genossenschaften und Miteigentümergemeinschaften haben deshalb das Gesuch gemeinsam zu stellen.

Der Gemeinderat entscheidet laufend über die eingehenden Gesuche und legt die Reihenfolge nach Lage und Dringlichkeit fest. Die Anstösser der nicht berücksichtigten Privatstrassen werden gebeten, die Schneeräumung- und Glatteisbekämpfung selber zu organisieren.

Ihre Fragen, Unklarheiten und Anliegen nimmt die Gemeindeverwaltung, Tel 041 935 40 40 gerne entgegen. Die entsprechenden Rückmeldungen erfolgen so schnell als möglich.

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