

Rickenbach veröffentlicht den Häckseltermin Frühjahr 2023

Am 8. März 2023 wird erstmals in diesem Jahr Häckselgut verarbeitet.
Der Häckseldienst findet jeweils mittwochs statt. Er ist kostenlos und gilt grundsätzlich nur für private Zwecke.
Die Anmeldung kann bis eine Woche vor dem Häckseltermin direkt bei der Gemeindekanzlei Rickenbach sowie über den Onlineschalter der Gemeindewebseite erfolgen.
Bei schlechter Witterung infolge Schnee wird der Häckseltermin um eine Woche verschoben.
Kosten des Häckselservice
Falls das Häckselgut abgeführt werden soll, ist dies gebührenpflichtig. Pro Kubikmeter gehäckseltes Material (Schnitzel) wird eine Gebühr von 35 Franken verlangt.
Diese Gebühr ist vorgängig bei der Gemeindekanzlei zu bezahlen. Sofern für das Abführen eine Rechnung gestellt werden muss, wird ein Aufpreis von zwei Franken verrechnet.
Bei elektronischer Anmeldung ist die gewünschte Zahlungsart zu vermerken.
Vorbereitung des Häckselguts
Für Fragen betreffend Vorbereitungen des Häckselguts muss der Werkhof Rickenbach kontaktiert werden. Es wird gebeten, für den Häckseldienst folgendes zu beachten.
Das Häckselgut soll am Mittwoch früh bereitliegen. Sollte die Tour am Mittwoch nicht beendet werden, wird der Häckseldienst diese am Donnerstag abschliessen.
Bitte nur verholztes Material (Äste, Sträucher, Baumschnitt) in möglichst langer Form zum Häckseln bereitlegen. Es können Äste mit einem Durchmesser bis maximal 20 Zentimeter gehäckselt werden.
Das Häckselmaterial muss an gut zugänglicher Stelle deponiert werden, damit die Häckselmaschine mit dem Ladekran möglichst nahe positioniert werden kann.
Nicht erlaubte Beigaben
Bitte keine Steine, Wurzelstöcke, Metalle, Drähte oder andere Fremdkörper im Häckselmaterial deponieren, da diese zu Schäden an der Häckselmaschine führen können.
Heckenschnitt, Gartenabraum, Laub, Topfpflanzen, Himbeer- und Blumenstauden sowie angefaulte Haufen werden nicht gehäckselt und sind der Grünabfuhr mitzugeben.
Verwendungszweck von Häckselgut: zum Abdecken von Gartenwegen/Beeten, zum Kompostieren, zum Verteilen unter Sträucher.
Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, kann das Häckselgut nicht verarbeitet werden.