Der Antrag für die Verlängerung des Tempo 30-Abschnitts in Oberkirch wurde bei der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur eingereicht und für nötig befunden.
Das Gemeindehaus Oberkirch.
Das Gemeindehaus Oberkirch. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Im Jahr 2017 hat die Gemeinde das Projekt «Masterplan Luzernstrasse» gestartet. Wie anlässlich einer Orientierungsversammlung im Sommer 2017 vom Gemeinderat informiert, waren die Auslöser der Planung die allgemeine Verkehrsentwicklung, die Verkehrssicherheit (insbesondere an den Fussgängerstreifen), die Strassenlärmproblematik sowie der zunehmend schlechte Strassenzustand samt dem Unterhaltsbedarf bei den Abwasserleitungen und den übrigen Werken wie Wasser, Strom und Telekommunikation.

Der aus diversen Variantenstudien entstandene Masterplan sieht vor, die Knoten Feldhöfli, Grünfeld- und Surenweidstrasse zu Kreiseln umzugestalten sowie den ganzen Strassenabschnitt vom Gemeindehaus bis zur Grenze mit Sursee zu erneuern. Nach einer Vorabklärung bei den zuständigen Kantonalen Stellen sollte der Masterplan der Bevölkerung zur Mitwirkung vorgelegt werden, bevor den Stimmberechtigten ein Planungskredit unterbreitet wird.

Die Prüfung zur Einführung der Tempo 30 Zone wurde 2019 eingereicht

Im Rahmen der Vorabklärung wurden die Kantonalen Stellen u. a. gebeten die Einführung von Tempo 30 (T30) zu prüfen. Gestützt wurde dieses Vorgehen durch die Petition der IG Lärmsanierung, welche von zirka 440 Personen unterzeichnet wurde und im Oktober 2019 bei der Gemeinde eingegangen ist.

Nachdem von den zuständigen Kantonalen Stellen signalisiert wurde, dass ein T30-Abschnitt auf einer Kantonsstrasse geprüft werden kann, hat der Gemeinderat im Sommer 2020 in Absprache mit der Planungs- und Baukommission (PBK) einen entsprechenden Antrag um Prüfung von Tempo 30 auf der Luzernstrasse im Rahmen eines Verkehrsgutachtens bei der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) eingereicht.

Die Einführung der Tempo 30 Zone wurde für notwendig beurteilt

Mit Bericht vom 18. März 2021 teilt die vif mit, dass sie im Abschnitt Knoten Bahnstrasse bis zur Surenbrücke die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h als notwendig, zweck- und verhältnismässig beurteilt. Über die Möglichkeit eines T30-Abschnitts auf der Luzernstrasse zeigt sich der Gemeinderat erfreut.

Allerdings wird die Verkehrssicherheit der Fussgänger und Velofahrer, insbesondere der Schülerinnen und Schüler, im Abschnitt Surenbrücke bis Knoten Seehäusernstrasse aufgrund der vielen Querbeziehungen vom Gemeinderat als am meisten gefährdet gesehen. Entsprechend hat der Gemeinderat im Juli 2021 ein Gesuch um Verlängerung des T30-Abschnitts im Sinne einer Wiedererwägung an die vif gerichtet.

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