Wie die Gemeinde Oberkirch berichtet, hat der Kanton Luzern eine zentrale Anlaufstelle samt Infoline rund um das Thema Ukraine-Krise eingerichtet.
Das Gemeindehaus Oberkirch.
Das Gemeindehaus Oberkirch. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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In der Oberkircher Bevölkerung ist eine grosse Solidarität mit den kriegsvertriebenen Ukrainer zu spüren. Viele fragen sich, wie sie die Menschen vor Ort oder Schutzsuchende aus der Ukraine unterstützen können.

Zentrale Anlaufstelle

Um die Fragen der Luzerner Bevölkerung koordiniert beantworten zu können, hat der Kanton Luzern eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Wer helfen möchte, findet alle Informationen über die Webseite der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen Luzern (daf lu). Es geht um private Unterbringung von Flüchtenden, Freiwilligenarbeit, Angebote von Mietobjekten, Aufenthaltsregelungen und Bevölkerungsschutz.

Die Infoline zur Ukraine-Krise ist unter Telefon 041 228 73 73 jeweils von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Schriftliche Anfragen können per Mail an infoline.ukraine@lu.ch gerichtet werden.

Spenden

Ein etabliertes Hilfwerk zum Spenden ist die Glückskette, über deren Homepage gespendet werden kann. Ausserdem hat die Zertifizierungsstelle für Non-Profit-Organisationen (Zewo) auf ihrer Homepage eine Liste an vertrauenswürdigen Hilfswerken publiziert, die für die Ukraine sammeln.

Bevölkerungsschutz und Schutzraumzuweisung online abfragen

Eine kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Schweiz erscheint zum heutigen Zeitpunkt als unwahrscheinlich. Deshalb sind derzeit keine besonderen Vorkehrungen im Bereich Bevölkerungsschutz notwendig. Alle wesentlichen Informationen zu den Themen Schutzräume, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung, Notvorrat und Jodtabletten findet man ebenfalls auf der Homepage der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen Luzern (daf lu) sowie auf der Webseite namens Schutzraumzuteilung.

Die aktuelle Zuweisung der Schutzplätze ist eine provisorische, bei der nicht alle Einwohner der Gemeinde Oberkirch eine Zuteilung haben. Die definitive Bekanntgabe der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen erfolgt erst dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert und durch die Behörden angeordnet wird. Gemäss dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sind zurzeit für die Bevölkerung keine besonderen Massnahmen nötig.

Aktuelle Informationen dazu findet man über die Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz sowie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Gemeindespezifische Fragen

Für Fragen, die spezifisch die Gemeinde Oberkirch betreffen, stehen per E-Mail gerne Luitgardis Sonderegger-Müller, Sozialvorsteherin (luitgardis.sonderegger@oberkirch.ch) oder Irma Notz, Gemeindeschreiber-Stellvertreter (gemeinde@oberkirch.ch) zur Verfügung. Weitere Informationen findet man auf der Gemeindehomepage.

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