Oberkirch

    Oberkirch LU: Beschwerde abgewiesen – Gewässerraum ist festgelegt

    Der Regierungsrat hat die Festlegung des Gewässerraums in Oberkirch LU genehmigt und eine Verwaltungsbeschwerde gegen den Zonenplan abgewiesen.

    Oberkirch LU
    Das Gemeindehaus Oberkirch (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Aufgrund der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes sind Kantone und Gemeinden verpflichtet, den Gewässerraum festzulegen. Damit erhalten Bäche, Flüsse und Seen langfristig genügend Platz. Das dient dem Hochwasserschutz, schützt wertvolle Lebensräume und sichert die natürlichen Funktionen unserer Gewässer.

    An der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Oberkirch eine Änderung des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements (BZR) und legten damit den Gewässerraum innerhalb und ausserhalb der Bauzonen fest. Gegen den Beschluss ist eine Verwaltungsbeschwerde eingegangen. Der Regierungsrat hat die Ortsplanungsrevision geprüft und beurteilt die Festlegung des Gewässerraums in der kommunalen Ortsplanung als recht- und zweckmässig. Die Beschwerde hat der Regierungsrat abgewiesen.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Halloween
    26 Interaktionen
    «Abfackeln» hilft nicht
    Thun
    280 Interaktionen
    Thun

    MEHR OBERKIRCH

    Oberkirch LU
    Oberkirch LU
    Unfall Oberkirch
    8 Interaktionen
    Oberkirch LU
    alkohol
    1 Interaktionen
    Oberkirch LU
    Velo
    1 Interaktionen
    Oberkirch LU

    MEHR AUS LUZERNERLAND

    1 Interaktionen
    1,7 Mio. Franken
    Rothenburg LU
    budget
    Rothenburg LU