Wie die Gemeinde Mauensee meldet, werden per 1. Januar 2023 bei den Gesuchen um Bewilligung einer temporären Reklamestelle nur neue Formulare berücksichtigt.
Das alte Gemeindehaus Mauensee, welches heute für schulische Zwecke genutzt wird.
Das alte Gemeindehaus Mauensee, welches heute für schulische Zwecke genutzt wird. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Die Gemeinde Mauensee informiert die Einwohner, dass alte Formulare bei den Gesuchen um Bewilligung einer temporären Reklamestelle nicht mehr berücksichtigt werden.

Wer eine Werbetafel für einen Festanlass aufstellen will, bedarf einer entsprechenden Bewilligung.

Diese Bewilligung kann mit einem Gesuch um Bewilligung einer temporären Reklamestelle beziehungsweise Plakatierungsgesuch beantragt werden.

Dabei werden häufig veraltete Formularversionen verwendet.

Ab 2023 werden nur aktuelle Formulare berücksichtigt

Ab dem 1. Januar 2023 werden konsequent nur noch jene Gesuche bewilligt, die auf der aktuellen Version eingereicht werden.

Gesuche auf veralteten Formularen werden unbearbeitet retourniert.

Das jeweils aktuelle Formular kann auf der Internetseite der Gemeinde aufgerufen werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Mauensee