Im Kanton Luzern sollen weiterhin die Gemeinden die Kosten für die Deponiesanierungen tragen, bei denen die Verantwortlichen nicht mehr in die Pflicht genommen werden können. Der Kantonsrat hat die geltende Finanzierung der sogenannten Ausfallkosten um weitere fünf Jahre verlängert.
Kantonsrat Luzern
Der Kantonsrat Luzern. (Archivbild) - Keystone
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Der Kanton war bis 2017 für diese Kosten aufgekommen. Im Rahmen eines kantonalen Sparpakets übertrug er die Zuständigkeit für solche Sanierungen den Gemeinden. Um die Budgets der Gemeinden zu entlasten, wurde eine Sonderabgabe von 12 Franken pro Person festgelegt. Diese Finanzierung wurde auf fünf Jahre beschränkt.

Der Regierungsrat beantragte dem Parlament, die Sonderabgabe um fünf Jahre zu verlängern. Die vorberatende Kommission wollte die Sonderabgabe aber abschaffen und die Finanzierung der Altlastensanierungen wieder an den Kanton zurückgeben. Sie beantragte deswegen Rückweisung.

Unterstützung erhielt die Kommission von der SVP, der SP und den Grünen. Die finanzielle Lage des Kantons habe sich gebessert, erklärte ein Sprecher der SVP-Fraktion. Für die Kopfsteuer gebe es keinen Grund mehr, sagte die SP-Sprecherin, die Abgabe sei ineffizient und verschwenderisch, die Sprecherin der Grünen.

Mitte, FDP und GLP wollten das Regime aber nicht antasten. Die Pro-Kopf-Finanzierung sei eine solidarische Finanzierung unter den Gemeinden. Würden die Sanierungskosten wieder über die ordentlichen Budgets geführt, könnte es wieder zu Verzögerungen bei den Sanierungen kommen.

Das Parlament lehnte den Rückweisungsantrag mit 62 zu 50 Stimmen ab. Das revidierte Gesetz wurde darauf nach erster Lesung mit 80 zu 33 Stimmen gutgeheissen.

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