In Rickenbach können für die Steuern 2022 Akontozahlungen geleistet werden. Es können Einzahlungsscheine beim regionalen Steueramt bestellt werden.
Das Gemeindehaus Rickenbach.
Das Gemeindehaus Rickenbach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Steueramt führt für jede steuerpflichtige Person pro Jahr ein eigenständiges Debitorenkonto. Damit die Zahlungen richtig zugewiesen werden, ist es unerlässlich, dass für jede Zahlung ein aktueller Einzahlungsschein verwendet wird. Erfasste Daueraufträge sind auf das neue Steuerjahr anzupassen.

Für die Steuern 2022 können ab 1. Januar 2022 Akontozahlungen geleistet werden. Beim regionalen Steueramt Rickenbach können Sie gerne Einzahlungsscheine bestellen. Beim Versand der Steuererklärung 2021 (ca. im Februar 2022) wird ein Exemplar des neuen Einzahlungsscheins zugestellt.

Der Regierungsrat hat die Zinspolitik für 2022 wie folgt festgelegt: positiver Ausgleichszins für Vorauszahlungen von 0,0 Prozent; negativer Ausgleichszins für zu wenig einbezahlte Steuern von 0,0 Prozent. Der Verzugszins beträgt 3,5 Prozent. Ein Verzugszins fällt an, wenn eine definitive Steuerforderung nicht innerhalb der Fälligkeit von 30 Tagen beglichen wird.

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