In Büron wird leerstehender Wohnraum erfasst
Wie die Gemeinde Büron mitteilt, sind alle per 1. Juni 2023 unbesetzten Wohnungen und Häuser zur statistischen Erfassung bis zum 31. Mai der Gemeinde zu melden.

Die Gemeinden haben aufgrund der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes jährlich auf den 1. Juni die leerstehenden Wohnungen in ihrem Gemeindegebiet zu erheben.
Die Gemeinde bittet die Wohnungseigentümer, leerstehende Wohnungen mitzuteilen, damit diese statistisch erfasst werden können.
Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen und Einfamilienhäuser, die gleichzeitig zwei Bedingungen erfüllen.
Stichtag ist der 1. Juni 2023
Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Ferien- oder Zweitwohnungen beziehungsweise -häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Die Gemeinde bittet um Mitteilung bis Dienstag, 31. Mai 2023 an die Gemeindeverwaltung Büron per Telefon oder E-Mail.










