Der Bebauungsplan für die Pilatusstrasse in Sursee liegt auf
Der Bebauungsplan Pilatusstrasse in der Gemeinde Sursee liegt vom 13. Dezember 2021 bis zum 14. Januar 2022 öffentlich auf.

Wie die Gemeinde Sursee mitteilt, betrifft der Bebauungsplan Pilatusstrasse die Parzelle Nr. 468 zwischen Bahnhof und dem Möbelhaus Ulrich im Gebiet Chotten. Auf dem derzeit nahezu unbebauten Areal besteht grosses Entwicklungspotenzial.
Die im Jahr 2019 revidierte Bau- und Zonenordnung der Stadt Sursee sieht für das zentral gelegene Grundstück mit einer Bebauungsplanpflicht die Möglichkeit von einem Hochhaus vor. Seit Juli 2020 haben die Verantwortlichen in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Sursee den Bebauungsplan erarbeitet.
Auf dieser Grundlage soll auf dem Areal ein attraktives Wohn- und Geschäftshochhaus entstehen. Die hohe bauliche Dichte und die öffentlich zugänglichen Aussenräume mit einer hohen Aufenthaltsqualität leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stadtentwicklung.
Mit dem Bebauungsplan werden die wichtigsten Rahmenbedingungen für den Bau des 50 Meter hohen Gebäudes und die Freiraumgestaltung des Areals eigentümerverbindlich festgelegt.
Die Gestaltung der Aussenräume kommt der Bevölkerung zugute
Für den Surseer Stadtrat ist klar: Die Entwicklung an einer solch zentralen Lage hat hohen Ansprüchen in den Bereichen Städtebau, Architektur, Freiraumgestaltung, Sozialraum, Erschliessung, Mobilität und Energie zu genügen.
«Der vorliegende Bebauungsplan erfüllt diese Kriterien», sagt Bauvorsteher Romeo Venetz. «Gemeinsam mit der Bauherrschaft konnten wir das Projekt in den vergangenen Monaten weiter optimieren.»
Vor allem die Gestaltung der Aussenräume kommt der ganzen Bevölkerung zugute und macht den Ort attraktiver. Auf dem begrünten öffentlichen Platz wird es Bauminseln, einen Brunnen und Sitzgelegenheiten geben. Geplant sind ein Restaurant und verschiedene Ladenlokale.
Das Projekt liegt zur öffentlichen Mitwirkung auf
Als weiterer Meilenstein in der Entwicklung des Bebauungsplans wurde die Bevölkerung von Sursee von Ende August bis Ende September 2021 zur Mitwirkung eingeladen. Gleichzeitig wurde die kantonale Vorprüfung abgeschlossen.
Im Rahmen der Mitwirkung sind bei der Stadt sieben schriftliche Eingaben, insbesondere zu den Themen Schattenwurf, Schallreflexionen, Verkehr, Begrünung des Areals und die angrenzende Bahnhofsplanung, eingegangen.
Diese Anliegen sowie die Stellungnahmen und Anträge der kantonalen Dienststellen wurden mit der Bauherrschaft geprüft und der Bebauungsplan weiter optimiert.
Es sollen mehr Grünflächen entstehen
Vor allem bezüglich des Grün- und Freiraums wurde der Bebauungsplan zugunsten von mehr natürlichen und bepflanzten Bodenflächen angepasst. Dadurch wird die Grünflächenziffer auf zwei Drittel der Umgebungsfläche erhöht.
Zum Schattenwurf wurden im Planungsbericht die Erläuterungen präzisiert. Bezüglich Lärmschutznachweis, Mobilitätskonzept und Verkehrsbericht gaben die zuständigen kantonalen Stellen grünes Licht.
Das Richtprojekt ist auf den Masterplan Bahnhof Sursee abgestimmt. Öffentliche Auflage Der Bebauungsplan liegt vom 13. Dezember 2021 bis zum 14. Januar 2022 in der Stadtverwaltung an der Centralstrasse 9 auf.
Gleichzeitig sind die Dokumente auch auf der Homepage der Stadt Sursee aufgeschaltet. In diesem Zeitraum können die Bebauungsplanunterlagen eingesehen und Einsprache erhoben werden.
Im Mai 2022 soll über den Bebauungsplan befunden werden
An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 wird Bauvorsteher Romeo Venetz den Stimmbürgern die Änderungen des Bebauungsplans seit der öffentlichen Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung sowie das weitere Vorgehen vorstellen.
Abhängig von den Einsprachen während der öffentlichen Auflage ist vorgesehen, dass die Stimmbürger an der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2022 über den Bebauungsplan Pilatusstrasse und allfällig nicht gütlich erledigte Einsprachen befinden können.
Im Anschluss erfolgt die Genehmigung des Bebauungsplans durch den Regierungsrat. Das Bauprojekt wird weiter durch die Stadtbaukommission begleitet und durchläuft das ordentliche Baubewilligungsverfahren.