Wie die Gemeinde Oberkirch mitteilt, werden Angehörige der Verstorbenen gebeten, Grabdenkmäler und Bepflanzungen bis Ende Februar 2023 zu räumen.
Die Pfarrkirche St. Pankratius in Oberkirch.
Die Pfarrkirche St. Pankratius in Oberkirch. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gestützt auf Artikel 26 des Reglements für das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Oberkirch sind auf dem Friedhof Oberkirch folgende Gräber bis zum 28. Februar 2023 zu räumen.

Betroffen sind Reihengräber für Erdbestattungen der Bestattungsjahre bis und mit 2002 und um Urnengräber der Bestattungsjahre bis und mit 2007.

Des Weiteren sind auch Familiengräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, deren Grabesruhe abgelaufen ist und die Konzessionsverträge nicht verlängert werden, zu räumen.

Grabdenkmäler und Bepflanzungen müssen bis zum 28. Februar 2023 entfernt werden

Die Angehörigen der Verstorbenen werden gemäss schriftlichen Mitteilung gebeten, die Grabdenkmäler und Bepflanzungen bis zum erwähnten Datum zu entfernen.

Über die nach dem 28. Februar 2023 noch bestehenden Grabdenkmäler und Bepflanzungen verfügt die Friedhofsverwaltung.

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