Sanierung Neufeldstrasse
Die Bauprojektpläne liegen vom 16. August bis 16. September 2019, in der Bauverwaltung öffentlich auf.

Die Bauprojektpläne mit Landerwerbsplan sowie Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 BauG während 30 Tagen, dh. vom 16. August bis 16. September 2019, in der Bauverwaltung öffentlich auf. Die durch den Ausbau bedingten Veränderungen sind im Gelände markiert.
Einwendungen gegen das Bauprojekt sind innerhalb der Auflagefrist dem Gemeinderat Unterentfelden einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten und sind nur zulässig, wenn sie nicht bereits gegen den Erschliessungsplan "Neufeld" hätten erhoben werden können.
Mit dem rechtskräftigen Erschliessungsplan ist das Enteignungsrecht gemäss § 132 BauG bereits erteilt