Heimberg

    Umsetzung Verkehrsrichtplan in Heimberg

    Am 7. September 2021 findet, für die interessierte Bevölkerung Heimbergs, ein Informationsabend zur Umsetzung des neuen Verkehrsrichtplans statt.

    Zone 30
    Allschwil BL führt Tempo 30 ein. - pixabay

    Der Gemeinderat Heimberg fasste an seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mehrere Beschlüsse zur Umsetzung des Verkehrsrichtplans, welcher im November 2018 beschlossen wurde. Die Beschlüsse betreffen insbesondere die Themen der Tempo-30-Zonen, Parkierung und der hindernisfreien Bushaltestellen.

    Die interessierte Bevölkerung wird am 7. September 2021 in der Aula Untere Au darüber informiert, bevor die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 über die Einführung und den Kredit von 475'000 Franken für die Tempo-30-Zonen in Heimberg abstimmen können.

    Der Verkehrsrichtplan ist ein Planungsinstrument des Gemeinderats

    Gestützt auf diese Planungsgrundlage können abgestimmte Massnahmen ergriffen werden, die in den meisten Fällen eine Detailplanung und ein eigenes Verfahren (Baubewilligung und/oder Signalisationsbewilligung) erfordern. Der Verkehrsrichtplan hat zum Ziel, die Nutzung, die Erschliessung und den Verkehr aufeinander abzustimmen. Er ist behördenverbindlich und bindet damit die Gemeindebehörden.

    Die Tempo-30-Zonen werden verabschiedet

    Die Tempo-30-Zonen (Abgrenzung, Ausgestaltung Signalisation, Kosten) werden gemäss den Plänen des Verkehrsingenieurs vom 28. Mai 2021 und dem Gutachten vom 16. Juni 2021 zu Handen der Genehmigung durch das kantonale Tiefbauamt verabschiedet. Die Umsetzung der Tempo-30-Zonen erfolgt erst nach der Kreditgenehmigung durch die Gemeindeversammlung.

    Es werden Änderungen zu den Parkplätzen innerhalb der Zonen vollzogen

    Die Parkplätze auf den Strassen innerhalb der Tempo-30-Zonen werden weiss markiert und mit einer Parkzeitbeschränkung von 4 Stunden (blaue Parkkarte) signalisiert. Mit der Zonensignalisation wird gleichzeitig ein generelles Parkverbot ausserhalb der Parkfelder erlassen.

    Auf eine Gebührenerhebung sowie eine Bewirtschaftung der übrigen gemeindeeigenen Parkplätze wird momentan verzichtet. Diese Themen sollen in einem separaten Projekt ausserhalb der Umsetzung des Verkehrsrichtplans realisiert werden.

    Das Ausbauen der Bushaltestellen hat Priorität

    Die Standorte und Geometrie der Bushaltestellen wurden gemäss den vorgelegten Plänen genehmigt und die Umsetzung der einzelnen Ausbauten priorisiert. Für die Fertigstellung der Projektierung der Massnahmen zur Umsetzung des Verkehrsrichtplans durch den Verkehrsingenieur wurde ein Nachkredit von 21'500 Franken bewilligt.

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