Wie die Gemeinde Steffisburg berichtet, sollen ab 1. Januar 2023 in der Liegenschaft bis zu 164 Plätze für ein Asyl- und Integrationszentrum geschaffen werden.
Steffisburg
Die Oberdorfstrasse in Steffisburg. (Archivbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Ab dem 1. Januar 2023 werden in der Liegenschaft «Untere Mühle» bis zu 164 Unterbringungsplätze für ein Asyl- und Integrationszentrum geschaffen. Der Gemeinderat Steffisburg wurde darüber kurzfristig informiert und vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Gemeinderat ist mit dem vorgesehenen Standort nicht einverstanden.

Wie die Esther-Schüpbach-Stiftung beziehungsweise die Stiftung Solina und der Kanton Bern kommuniziert haben, wird die Liegenschaft «Untere Mühle» an der Unterdorfstrasse 17 – dort, wo aktuell ein Altersheim betrieben wird – ab dem 1. Januar 2023 von der Stiftung Solina an den Kanton Bern vermietet.

Dieser plant in Verbindung mit dem Verein Asyl Berner Oberland in der vorerwähnten Liegenschaft bis zu 164 Menschen mit Flüchtlingsstatus im Rahmen einer Kollektivunterkunft unterzubringen.

Gemeinde wurde kurzfristig informiert

Die Gemeinde Steffisburg wurde über die Absichten und das Vorgehen erst in der Kalenderwoche 32 (8. bis 12. August 2022) durch die Stiftungen Esther Schüpbach und Solina, den Kanton Bern sowie den Verein Asyl Berner Oberland informiert und vor vollendete Tatsachen gestellt.

Auch unter Berücksichtigung der Fakten, wonach der Kanton Bern mit privaten Partnern Mietverträge abschliessen und im Bereich der Unterbringung von Menschen mit Flüchtlingsstatus auch ohne die Zustimmung der Standortgemeinde hoheitlich handeln kann, ist der Gemeinderat von Steffisburg sowohl über den späten Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Kommunikation irritiert.

Nach der Information hat der Gemeinderat seinen Unmut über das Vorgehen sowie die ungenügende Kommunikation den involvierten Parteien kundgetan.

«Untere Mühle» liegt mitten im Wohngebiet

Der Gemeinderat erachtet den vom Kanton Bern ausgewählten Standort für das geplante Asyl- und Integrationszentrum als ungeeignet. Einerseits befindet sich die Liegenschaft «Untere Mühle» im Unterdorf mitten in einem Wohn- und Gewerbequartier, und andererseits wird diese von den Mitgliedern der Steffisburger Regierung sowohl in Bezug auf die geplante Maximal-Auslastung als auch auf den fehlenden Aussenraum für die Unterbringung von bis zu 164 Menschen als nicht geeignet angesehen.

Zusammenfassend hält der Gemeinderat fest, dass er das geplante Asyl- und Integrationszentrum am vorgesehenen Standort ablehnt. Er hat sich deshalb schriftlich an den zuständigen Regierungsrat gewendet und setzt sich dafür ein, dass das vorgesehene Asyl- und Integrationszentrum nicht an diesem Standort realisiert und betrieben wird.

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