Steffisburg fordert Gesamtstrategie für Tempo-30-Zonen

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Wie die Gemeinde Steffisburg mitteilt, plant der Gemeinderat eine Abstimmung über weitere Tempo-30-Massnahmen im Ober- und Unterdorf.

Steffisburg
Die Oberdorfstrasse in Steffisburg. (Archivbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

In der Gemeinde Steffisburg wurden in den letzten Jahren verschiedene Tempo-30-Massnahmen eingeführt, zuletzt im Bereich von der Dorfbrücke bis zum neuen Migros-Kreisel.

Die Umsetzung weiterer Tempo-30-Massnahmen im Ober- und Unterdorf will der Gemeinderat mit den Absichten des Kantons bezüglich des Temporegimes auf dessen Strassen abstimmen.

Aufgrund verschiedener Vorstösse zur Ortsdurchfahrt Steffisburg hat der Oberingenieur des Kreises I (OIK I), Markus Wyss, am 14. Februar 2022 im Parlament (Grosser Gemeinderat) über die Aufgaben und die Tätigkeit des OIK I informiert.

Sicherheitskommission schlägt stufenweises Vorgehen vor

Nachdem dann auch die Petition «Tempo 30 auf Steffisburger Strassen» eingereicht worden ist, hat sich die Sicherheitskommission – welche in der Gemeinde Steffisburg gestützt auf das Reglement über die ständigen Kommissionen des Grossen Gemeinderats für den Erlass von Verkehrsmassnahmen zuständig ist – mehrmals mit der Thematik Tempo 30 auseinandergesetzt.

Gestützt auf ein erstelltes Konzept zu Tempo 30 im Ober- und Unterdorf von Steffisburg hat die Sicherheitskommission dem Gemeinderat ein stufenweises Vorgehen vorgeschlagen.

Dieses hätte auf gemeindeeigenen Strassen, bei welchen keine wesentlichen Gestaltungsmassnahmen notwendig sind, im 2024 umgesetzt werden sollen.

Kosten- und Nutzenverhältnis werden überprüft

Für zwei Abschnitte müssten Gestaltungs- und Betriebskonzepte (BGK) erarbeitet werden und schliesslich wäre dem OIK I ein Antrag auf Tempo 30 für die betroffenen Kantonsstrassen einzureichen.

Der Gemeinderat hat nun entschieden, die Umsetzung weiterer Tempo-30-Zonen auf dem Gemeindegebiet in Steffisburg mit den beantragten Massnahmen auf betroffenen Kantonsstrassen zu koordinieren und gesamtheitlich zu betrachten.

Dabei sollen insbesondere auch das Kosten- und Nutzenverhältnis wie auch die Verhältnismässigkeit bezüglich der Wirkung der Massnahmen überprüft werden.

Sobald die entsprechenden Entscheide getroffen worden sind, wird der Gemeinderat über die umzusetzenden Verkehrsmassnahmen informieren.

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