Köniz: Maskenpflicht in der Gemeindeverwaltung
Die ab Montag, 12. Oktober geltende Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt auch für die fünf Standorte der Gemeindeverwaltung Köniz

In allen öffentlich zugänglichen Bereichen der Gemeindeverwaltung Köniz gilt für Besucher/-innen und Mitarbeitende bis auf Weiteres die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo Besucherinnen und Besucher direkten Zugang haben (bspw. Schalterbereich). Die Bereiche sind entsprechend gekennzeichnet.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis 12 Jahre und Personen, die aus besonderen (medizinischen) Gründen keine Maske tragen können.
Bei den Sitzungen des Parlaments sind Besucherinnen und Besucher zugelassen, deshalb sind die Masken auch hier Pflicht. Die Regelung ist ähnlich wie in den Restaurants, am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Die Innenräume der öffentlichen und privaten Schulen sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Allen, die sich wirkungsvoll schützen wollen, sei nochmals die generelle Empfehlung ans Herz gelegt: die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen, d.h. Hände regelmässig mit Seife waschen und Abstand halten.
Zum baldigen Schulstart ins Herbstquartal hat die Deutschschweizer Volkschulämter-Konferenz Merkblätter zum Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Schulkindern veröffentlicht. Dies separat für die Stufen Kindergarten und Primarschule sowie für die Sekundarstufe 1.