Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die beschlossene Zonenplanänderung in Unterlangenegg mit Datum vom 14. Dezember 2021 genehmigt.
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Wie die Gemeinde Unterlangenegg berichtet, hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung in Anwendung von Art. 61 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die vom Gemeinderat Unterlangenegg am 17. März 2021 beschlossene Zonenplanänderung mit Datum vom 14. Dezember 2021 genehmigt.

Nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist wird die Zonenplanänderung in Rechtskraft erwachsen.

Die Inkraftsetzung wird hiermit in Anwendung von Art. 110 der Bauverordnung vom 6. März 1985 respektive Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 vorgängig öffentlich bekannt gemacht.