Wie die Gemeinde Steffisburg berichtet, soll die Umsetzung weiterer Tempo-30-Massnahmen im Ober- und Unterdorf mit den Absichten des Kantons abgestimmt werden.
Steffisburg
Ortstafel von Steffisburg. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Aufgrund verschiedener Vorstösse zur Ortsdurchfahrt Steffisburg hat der Oberingenieur des Kreises I, Markus Wyss, am 14. Februar 2022 im Parlament (Grosser Gemeinderat) über die Aufgaben und die Tätigkeit des OIK I informiert.

Nachdem dann auch die Petition «Tempo 30 auf Steffisburger Strassen» eingereicht worden ist, hat sich die Sicherheitskommission – welche in der Gemeinde Steffisburg gestützt auf das Reglement über die ständigen Kommissionen des Grossen Gemeinderats (GGR) für den Erlass von Verkehrsmassnahmen zuständig ist – mehrmals mit der Thematik Tempo 30 auseinandergesetzt.

Gestützt auf ein erstelltes Konzept zu Tempo 30 im Ober- und Unterdorf von Steffisburg hat die Sicherheitskommission dem Gemeinderat ein stufenweises Vorgehen vorgeschlagen.

Massnahmen sollen koordiniert werden

Dieses hätte auf gemeindeeigenen Strassen, bei welchen keine wesentlichen Gestaltungsmassnahmen notwendig sind, im 2024 umgesetzt werden sollen.

Für zwei Abschnitte müssten Gestaltungs- und Betriebskonzepte (BGK) erarbeitet werden und schlussendlich wäre dem OIK I ein Antrag auf Tempo 30 für die betroffenen Kantonsstrassen einzureichen.

Der Gemeinderat hat nun entschieden, die Umsetzung weiterer Tempo 30 Zonen auf dem Gemeindegebiet in Steffisburg mit den beantragten Massnahmen auf betroffenen Kantonsstrassen zu koordinieren und gesamtheitlich zu betrachten.

Prüfung des Kosten-/Nutzenverhältnisses

Dabei sollen insbesondere auch das Kosten-/Nutzenverhältnis wie auch die Verhältnismässigkeit bezüglich der Wirkung der Massnahmen überprüft werden.

Sobald die entsprechenden Entscheide getroffen worden sind, wird der Gemeinderat über die umzusetzenden Verkehrsmassnahmen informieren.

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