Wie die Gemeinde Heimberg schreibt, werden im März 2025 mehrere alte Gräber aufgehoben. Angehörige werden gebeten, die Gräber bis Ende Februar 2025 abzuräumen.
Das Coop Heimberg Center.
Das Coop Heimberg Center. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Gemäss den Bestimmungen des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Heimberg werden im März 2025 bestimmte Gräber aufgehoben.

Dies betrifft mehrere Reihengräber und Urnengräber aus den Jahren 2001 bis 2003 sowie einige Familiengräber aus früheren Jahren, darunter das Familiengrab Buchs von 1973, das Familiengrab Schmalz-Engel von 1965 und das Familiengrab Wangart-Gruber von 1946.

Die Angehörigen werden höflich gebeten, die Gräber bis spätestens Ende Februar 2025 abzuräumen.

Nach Ablauf der Frist werden nicht abgeholte Grabmäler und Pflanzen durch den Friedhofsgärtner abgeräumt.

Schriftliche Beschwerde innert 30 Tagen möglich

Eine allfällige Verwertung erfolgt zugunsten der Gemeinde Heimberg.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44 vom Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Heimberg innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung (Stand vom 20. März 2024) beim Gemeinderat Heimberg schriftlich Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten.

Weitere Auskünfte erteilt der Friedhofsgärtner Herr Stefan Röthlisberger telefonisch.

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