Im Kanton Nidwalden gelten die Regeln, welche die demokratische Mitbestimmung während der Coronapandemie gewährleisten sollen, weiterhin. Der Landrat hat am Mittwoch die vom Regierungsrat auf den 1. Oktober erlassene Notverordnung nachträglich einstimmig genehmigt.
Gemeindehaus Dallenwil.
Gemeindehaus Dallenwil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Notverordnung ist auf Ende Juni 2022 befristet und führt die bislang wegen Corona geltenden Bestimmungen weiter. Sie soll gewährleisten, dass die Demokratie in den Gemeinden trotz den Massnahmen gegen die Coronapandemie funktionieren kann. Eine ordnungsgemässe Durchführung von Gemeindeversammlung sei so oft nur erschwert möglich, erklärte der Regierungsrat in seiner Botschaft.

So dürfen Versammlungen gefilmt werden, damit sie in andere Räumlichkeiten übertragen werden können und auch im Freien stattfinden. Auch dürfen die Gemeinden von den Stimmbürgerinnen und -bürgern eine vorgängige Anmeldung verlangen und den Zutritt verweigern, wenn dies zur Einhaltung des Schutzkonzepts nötig ist.

Erfordert es die epidemiologische Lage, können Gemeindeversammlungen verschoben oder abgesagt werden. Auch Vereinfachungen des Prozederes sind möglich. So kann der Gemeinderat eine Vorlage direkt der Urnenabstimmung unterbreiten, ohne vorher eine Bereinigungsversammlung, an der die Stimmberechtigten Anträge stellen können, einzuberufen.

Der Regierungsrat betonte in seiner Botschaft, dass mit der Notverordnung nicht in die Gemeindeautonomie eingegriffen werde. Die Notverordnung enthalte bloss Optionen für die Gemeinden. Jede Gemeinde müsse eigenständig entscheiden, ob und inwieweit sie von den zusätzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen wolle.

Die Vorlage war unbestritten, Wortmeldungen gab es keine.

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