Der Kanton Nidwalden reduziert den Perimeter des Flugplatzes Buochs NW auf die minimal betriebsnotwendige Fläche. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Teilrevision des Richtplans verabschiedet.
Konferenztisch (Symbolbild)
Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone
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Anpassungen des Richtplans seien in den Bereichen «Verkehr» und «Öffentliche Bauten und Anlagen» erforderlich, teilte die Regierung am Dienstag mit. Hintergrund ist die neue Zweckbestimmung des Flugplatzes Buochs von einem Militärflugplatz mit ziviler Mitbenutzung zu einem Zivilflugplatz.

Obwohl der Flugplatzperimeter reduziert werde, solle sich die Zivilluftfahrt massvoll entwickeln können. Ein Ausbau zu einem konzessionierten Regionalflugplatz bleibe weiterhin ausgeschlossen. In erster Linie dient der Flugplatz Werkflügen ansässiger Unternehmen, Geschäfts- und Transportflügen, Such-, Rettungs- und Polizeiflügen sowie dem Segelflugsport.

Inhalt der Revision sind weiter die Wiesenberg- und die Kehrsitenstrasse, die saniert werden. Neu sollen zudem neben Fussgängern und Wanderern auch Velofahrer und Biker zum sogenannten Langsamverkehr zählen. Auf immer mehr Wegen sei ein Mischverkehr anzutreffen, argumentierte die Regierung.

Im Rahmen der öffentlichen Auflage der Teilrevision gingen rund 120 Hinweise und Anträge ein. Die nun vorliegende Richtplanänderung soll der Landrat nach den Sommerferien behandeln. Der Bundesrat soll diese bis Ende Jahr genehmigen. Zuletzt war im Januar 2018 eine Teilrevision des kantonalen Richtplans in Nidwalden vom Bundesrat genehmigt worden.

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