Wie die Gemeinde Buochs meldet, sind die Unterlagen zur Nutzungsplanungsrevision vom 25. Oktober bis zum 24. November 2023 für die Öffentlichkeit zugänglich.
Gemeindehaus Buochs.
Gemeindehaus Buochs. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Nutzungsplanung auf der Gemeindeebene ist ein wichtiger Bestandteil der Raumplanung in der Schweiz und regelt unter anderem die Art und Weise, wie die Bodennutzung über das gesamte Gemeindegebiet hinweg geregelt werden soll.

Da verschiedene nationale und kantonale Gesetzgebungen überarbeitet worden sind, drängt sich eine Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung auf.

Im Rahmen der Revision werden der Zonenplan Siedlung, der Zonenplan Landschaft und das Bau- und Zonenreglement komplett überarbeitet.

Umfassende Bürgerbeteiligung trotz Herausforderungen

Das Vorprojekt der Gesamtrevision Nutzungsplanung wurde vom 28. Juni bis 30. September 2021 während dreier Monate zur Information und Mitwirkung auf der Gemeindeverwaltung Buochs aufgelegt sowie auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet.

Die Bevölkerung wurde zudem mit einer Informationsbroschüre, welche in alle Haushaltungen verteilt wurde, über das Ergebnis der Überarbeitung und die Anpassungen des Bau- und Zonenreglements sowie der Zonenpläne informiert.

Infolge Corona musste im Jahr 2021 auf eine öffentliche Informationsveranstaltung verzichtet werden.

Einsichtszeitraum im Rahmen der Gesamtrevision Nutzungsplanung

In einem nächsten Schritt liegt die Gesamtrevision Nutzungsplanung während 30 Tagen zur öffentlichen Auflage auf der Gemeindeverwaltung Buochs auf und ist auf der Gemeindewebseite publiziert.

Am 27. Oktober 2023 wird die Bevölkerung mit einer Informationsveranstaltung über die Gesamtrevision Nutzungsplanung informiert.

Im Sinne von Artikel 17 ff des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht vom 21. Mai 2014 liegen die Zonenpläne «Siedlung» und «Landschaft» sowie das Bau- und Zonenreglement vom 3. Oktober 2023 zur öffentlichen Einsicht auf.

Gegen die oben genannten Unterlagen kann innerhalb der Auflagefrist vom 25. Oktober 2023 bis zum 24. November 2023 beim Gemeinderat Buochs schriftlich begründet und mit Anträgen Einwendung erhoben werden.

Einwendungen und Anregungen zu Verkehrs- und Fusswegplänen

Die Änderungen des Verkehrsrichtplans vom 3. Oktober 2023 liegen im Sinne von Artikel 14 des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht vom 21. Mai 2014 während 30 Tagen vom 25. Oktober 2023 bis 24. November 2023 zur öffentlichen Auflage auf.

Während der Auflagefrist können für die oben genannten Unterlagen beim Gemeinderat schriftlich und begründet Anregungen und Vorschläge (keine Einwendungen) eingereicht werden.

Die Änderungen des Fusswegplanes sind im Sinne von Artikel 19 ff des kantonalen Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über Fuss- und Wanderwege während 30 Tagen vom 25. Oktober 2023 bis 24. November 2023 öffentlich aufgelegt.

Während der Auflagefrist können stimmberechtigte Personen sowie die gemäss dem Verwaltungsrechtspflegegesetz Legitimierten schriftlich und begründet Einwendungen, Anregungen und Vorschläge beim Gemeinderat einreichen.

Bereitgestellte Informationsquellen während der Auflagefrist

Im Rahmen der oben genannten Auflagefrist stehen mehrere wichtige Informationsquellen zur Verfügung.

Dazu gehören der Bericht gemäss Artikel 47 des Regionalen Personenverkehrs (RPV) zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung, zur Teilrevision des Verkehrsrichtplans und des Fusswegplanes sowie zum Stand der Erschliessung vom 3. Oktober 2023.

Des Weiteren sind der aktuelle Stand der Erschliessung vom gleichen Datum und die Vorprüfung der Baudirektion vom 20. Juni 2022 sowie deren abschliessende Bewertung vom 31. August 2023 für die Öffentlichkeit einsehbar.

Zugänglichkeit der Unterlagen

Alle Planunterlagen, Reglemente und Berichte können bei der Gemeindeverwaltung Buochs Beckenriederstrasse neun in Buochs, während den offiziellen Schalterzeiten eingesehen werden.

Zudem sind die Unterlagen auf der Webseite der Gemeinde einsehbar. Die Gemeinde dankt für die Kenntnisnahme.

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