Nidwalden will Anhörungen künftig per Videokonferenz führen
Der Kanton Nidwalden will Haftanordnungen, Anhörungen oder Befragungen von Häftlingen künftig mittels Videokonferenz durchführen.

Der Kanton Nidwalden beabsichtigt, künftig Haftanordnungen, Anhörungen oder Befragungen von Häftlingen mittels Videokonferenz durchzuführen. In der Teilrevision des kantonalen Ausländerrechts soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden.
Mit der Änderung sollen lange Anfahrtswege nach Zürich vermieden werden, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei Nidwalden vom Donnerstag heisst.
Denn dort lassen die Kantone Luzern, Zug, Schwyz, Uri und Nidwalden neu ihre Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft vollziehen.
Vereinfachung der Prozesse
Die Leistungsvereinbarung trat im April 2022 in Kraft. Dies aufgrund von verschärften Anforderungen an den getrennten Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft.
Des weiteren werden mit der Teilrevision Anpassungen an das bestehende Bundesrecht sowie die Vereinfachung von Prozessen vorgenommen, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Der Regierungsrat hat die Vorlage nun zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Teilrevision soll voraussichtlich per Januar 2025 in Kraft treten.