In schweren Mangellagen, welche die Wirtschaft alleine nicht bewältigen kann, soll in Nidwalden künftig die kantonale Notorganisation verantwortlich sein.
Kantonsgericht Nidwalden Stans.
Kantonsgericht Nidwalden Stans. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

In Situationen schwerwiegender Engpässe, die von der Wirtschaft allein nicht bewältigt werden können, wird zukünftig in Nidwalden die kantonale Notorganisation für die Koordination von Aufgaben und die Verbreitung von Informationen verantwortlich sein.

Auf kommunaler Ebene sollen neu die Chefinnen und Chefs der Gemeindeführungsstäbe die Hauptverantwortung tragen.

Dies gewährleiste kantonsweit eine einheitliche Organisation und schaffe Synergien, wenn es darum gehe, Massnahmen in Gemeinden schnell und effizient umzusetzen, teilte die Regierung am Montag mit. Sie schickte die dafür nötige angepassten Rechtsgrundlagen in die Vernehmlassung.

Bisher seien die Gemeinden in dieser Angelegenheit mit unterschiedlichen Regelungen unterwegs, hiess es.

Zudem werde auf diese Weise eine durchlässige Ausbildung der kommunalen Kontaktpersonen sichergestellt.

Optimierung der Landesversorgung

Mit der vorgeschlagenen Teilrevision könnten Abläufe optimiert und die wirtschaftliche Landesversorgung gestärkt werden.

Dadurch sei es möglich, auch in Zukunft den Herausforderungen von Versorgungsengpässen effektiv zu begegnen, wurde Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) zitiert.

Die Vorlag sieht auch vor, dass die Rechtsmittelverfahren bei schweren Mangellagen beschleunigt werden.

Dafür werden die Fristen verkürzt und Einsprachen und Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Die Vorlage soll voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungStans