Minirevision des Nidwaldner Gerichtsgesetz unbestritten

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Nidwalden,

Im Kanton Nidwalden sollen die Gerichte weiterhin selbst bestimmen können, ob bei einem Verfahren ein Gerichtsschreiber beigezogen werden soll. Der Landrat hat am Mittwoch in erster Lesung das Gerichtsgesetz der heutigen Praxis angepasst.

Nidwalden
Die Fahne des Kanton Nidwalden. - Keystone

Das Nidwaldner Gerichtsgesetz sieht heute vor, dass Gerichtsschreiberinnen und -schreiber mitwirken. In der Praxis fällen Gerichtspräsidien in vielen Fällen aber die Entscheide allein, etwa das Zwangsmassnahmengericht am Wochenende.

Dies könnte zu Problemen führen, weil die Parteien einen Anspruch auf ein richtig besetztes Gericht haben. Zur Zeit ist ein entsprechender Fall nach einer Intervention des Bundesgerichts vor dem Obergericht hängig.

Damit in Nidwalden die Gerichte die bisherige Praxis weiterführen können, beantragte der Regierungsrat dem Landrat eine Gesetzesanpassung mit einer «Kann-Formulierung», was die Mitwirkung der Gerichtsschreiber betrifft. Widerstand aus dem Parlament dagegen gab es am Mittwoch nicht.

Es seien durch die Gesetzesänderung keine schlechteren Entscheide zu erwarten, sagte der FDP-Sprecher, es werde ja die bisherige Praxis weiter geführt. Auch die Mitte stimmte der Gesetzesanpassung zu. Die bestehende Praxis sei pragmatisch und effizient, sagte die Fraktionssprecherin.

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